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§ 41 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
In Verbindung mit § 30 SGB VIII erhalten junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres dieselbe methodische Begleitung wie im Erziehungsbeistand — mit eigener Antragstellung und eigener Hilfeplanung. Genau die Altersgruppe, die im Training am stärksten vertreten und über klassische Beratungsangebote am schwersten erreichbar ist.
- Regelmäßig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Eigenständige Hilfeplanung, kein Automatismus aus § 30
- Besonders für Care Leaver und Übergänge in Ausbildung oder Arbeit
- Gleiche Fachkraft, gleiche Methode wie im Erziehungsbeistand
Kontakt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Ob Jugendamt oder Familie — melden Sie sich. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.